Das Bußgeldverfahren ist ein Verfahren zur Ahndung (Bestrafung) von Ordnungswidrigkeiten.
Bußgeldverfahren sind zum Beispiel möglich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), dem Straßenverkehrsgesetz(StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVZO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), dem Jugendschutzgesetz (JGG) und dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Für das Bußgeldverfahren gelten mit wenigen Ausnahmen die Vorschriften allgemeiner Gesetze betreffend das Strafverfahren, namentlich die Vorschriften der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.
Ein Bußgeldverfahren kann neben einem Bußgeld zwischen 5 Euro und einigen Millionen Euro noch zusätzliche Sanktionen beinhalten. So sind im Straßenverkehrsrecht ein Fahrverbot oder ein Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt möglich. In anderen Gesetzen ist die Einziehung von "Gegenständen, auf die sich die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit bezieht" vorgesehen. Weiterhin ist die Einziehung von Gegenständen, "die zu ihrer (der Ordnungswidrigkeit) Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind" möglich.
Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Bußgeldverfahren ist sowohl die Prüfung der Rechtmäßigkeit des im Vorverfahren ergangenen Bußgeldbescheides, die anwaltliche Beratung über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs im Zwischenverfahren als auch die Vertretung im etwaig anschließenden gerichtlichen Verfahren, welches in erster Instanz je nach Rechtsgebiet den Amts- oder aber Verwaltungsgerichten zugewiesen ist.