Erbrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete.
Unter Familienrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzuchs (BGB) versteht man den Inbegriff der Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regeln.
Das Familienrecht betrifft die Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder zueinander. Das Recht verwendet den Begriff der Familie in einer klaren, durch Eheschließung oder Abstammung, konstituierten Beziehung.
Im Gegensatz zu dem sonstigen Privatrecht beinhaltet das Familienrecht überwiegend zwingende Vorschriften. Die Vertragsfreiheit reicht also nur insoweit, als das BGB Abweichungen ausdrücklich zulässt. Die das Familienrecht betreffenden Regelungen sind im BGB chronologisch vom Beginn einer Ehe bis zu deren Ende geordnet.
Gegenstand der familienrechtlichen Beratung sind neben dem eigentlichen Scheidungsverfahren vorwiegend Fragen über Regelungen der elterlichen Sorge und der Umgangsrechte mit Kindern, Unterhaltsfragen, Vermögens- und Hausratverteilung nach Scheidung als auch Ermittlung und Abwicklung von Versorgungsausgleichsansprüchen an Rentenanwartschaften sowie Zugewinnausgleichsverfahren.
Spezialisiert auf diesem Rechtsgebiet ist als Rechtsanwalt für Familienrecht unser Sozius Frank Wolske.