Grundstücksrecht

Wir beraten und vertreten Sie In allen Rechtsfragen um Ihr Grundstück, insbesondere im Hinblick auf die Rechte und Pflichten von benachbarten Grundstückseigentümern und bei der gerichtlichen Geltendmachung oder der Abwehr von Nachbaransprüchen, wie z.B Streitigkeiten mit Nachbarn durch Überwuchs von Bäumen und Sträuchern sowie Grenzstreitigkeiten, Überbau pp.

Unter den Begriff Grundstückrecht fassen wir auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit grundstücksgleichen Rechten, wie z.B Wege - und Leitungsrechten und Grunddienstbarkeiten.

Aufgrund unserer Vertragsvorbereitungs- und Beurkundungstätigkeit in Grundstücks-, Wohnungseigentum- und Bauträgersachen verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstückskauf- oder Bauträgerverträgen.

Wir sind für Baugesellschaften, Bauträger und Handwerksbetrieb ebenso tätig wie für große Wohnungsverwaltungsgesellschaften, mittelständische Verwalter, Haus- und Wohnungseigentümer und Vermieter.

Rechtsgebiet von:

Rechtsanwalt Ralf Zuhorn, Rechtsanwalt Wolfgang Wieseler
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