Insolvenz (insolvens, "nicht-lösend", hier im Sinne von: "Schuldscheine nicht einlösen könnend") bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.
Persönliche und sachliche Voraussetzungen sowie das Verfahrensrecht bei einer Insolvenz regelt die Insolvenzordnung (InsO), welche die frühere Konkursordnung abgelöst hat.
Schwerpunkt der insolvenzrechtlichen Beratung bildet einerseits die Beantwortung von Rechtsfragen rund um das maßgebliche Verfahrensrecht der Insovenzordnung als auch die Tätigkeit im Insolvenzverfahren als vorläufiger oder gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter für den Schuldner.
Neben der klassischen Insolvenz des Unternehmers eröffnet die Insolvenzordnung auch Privatpersonen den Gang in das Insolvenzverfahren, an dessen Ende im besten Fall für diese die Restschuldbefreiung steht.
Für den Gläubiger, der von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners bedroht ist, steht die Beratung zu Rechtsfragen der Forderungsrealisation und vollstreckbaren Sicherung vor Insolvenz bzw. deren Rangsicherung in der Insolvenz des Schuldners im Vordergrund.