Das IT-Recht umfaßt eine äußerst weit gefächerte Rechtsmaterie, unter deren Oberbegriff Rechtsgebiete wie Lizenzrecht, Urheberrecht, Domainrecht, das Recht des elektronischen Handelsverkehrs (E-Commerce), Datenschutz- und Telekommunikationsrecht sowie verschiedene Varianten des Vertragsrechts fallen. Allen hierbei auftretenden Rechtsfragen ist dabei gemein, dass sie im Zusammenhang mit dem Einsatz elektronischer Informationstechnologie ("IT") stehen.
Eine häufige Fallgestaltung ist die Überschneidung von IT- und Wettbewerbsrecht bei Abmahnungen von angeblich mit rechtlichen Fehlern behafteten gewerblichen Homepages. Solche Abmahnungen dienen bei massenhafter Versendung allerdings häufig weniger der Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs, als der Gewinnerzielung der abmahnenden Anwaltskanzlei.
Wir beraten Sie, wenn Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben und vertreten Ihre Interessen, wenn Sie sich hiergegen zur Wehr setzen wollen. Auch auf den anderen Gebieten des IT-Rechts stehen wir Ihnen sowohl in der gestaltenden Beratung, als auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen kompetent zur Seite.