Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht umfasst als Oberbegriff den immer unübersichtlicher werdenden Bereich von öffentlich gehandelten Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Anlageprodukten.

Immer wieder treten auf diesem Markt auch unseriöse Anbieter auf, denen es gelingt, mit dem Argument möglicher Steuerersparnisse und durch überzogene Renditeversprechen das Vertrauen der Anleger zu gewinnen. In Wirklichkeit stehen hinter solchen Angeboten häufig überzogene Provisionsansprüche der Verkäufer und unübersichtliche Gebührenstrukturen der Anbieter, die entweder höchst verklausuliert dem Kleingedruckten zu entnehmen sind, oder erst gar nicht offengelegt werden.

Am so genannten "grauen Kapitalmarkt", der nur in Teilen der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt, ist das Risiko von Totalverlusten besonders hoch. Hier wird nicht selten das von Anlegern eingenommene Geld zweckentfremdet und über Scheinverträge für die privaten Ausgaben der Hinterleute verwendet. In solchen Fällen stehen dem Anleger gegen eine Vielzahl von Beteiligten Ansprüche zu. Besondere Sorgfalt ist darauf zu verwenden, Ansprüche dort geltend zu machen, wo nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell eine Auseinandersetzung lohnt.

Wir prüfen, ob Sie aus einer notleidenden oder fehlgeschlagenen Kapitalanlage Ansprüche haben und begleiten Sie bei der effizienten Durchsetzung dieser Ansprüche.

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