Mahnwesen

In vielen Unternehmen hat die Kontrolle des Forderungseinganges oftmals nicht höchste Priorität. Die Begleichung fälliger Forderungen wird oft nicht zeitnah überwacht und häufig nur in zu langen Zeitabständen angemahnt. Am Ende steht nicht selten das gerichtliche Mahnverfahren, um Forderungen titulieren zu lassen.

Damit bis zu diesem Zeitpunkt nicht Monate verstreichen, in denen Ihnen das Geld nicht zur Verfügung steht, bieten wir unseren Mandanten eine vollständige Kontrolle ihrer offenen Forderungen, von der ersten Mahnung bis zum Erlass des Vollstreckungsbescheides. Selbstverständlich führen wir dann auch die Zwangsvollstreckung für Sie durch.

Rechtsgebiet von:

Rechtsanwalt Frank Wolske
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