Strafrecht

Sollten Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, ist es dringend angeraten, vor der Einlassung gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie gegenüber dem Gericht, sich rechtsanwaltlicher Hilfe zu bedienen. Gleichzeitig unterstützen wir Sie aber auch für den Fall, dass jemand Ihnen gegenüber eine strafbare Handlung begangen haben sollte und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Da manche Straftaten nur auf Antrag verfolgt werden und gegebenenfalls im Wege der Privatklage geltend gemacht werden können, stehen wir nicht nur beratend im Vorfeld zur Verfügung, sondern vertreten Sie auch in diesen Fällen vor Gericht.

Gerade bei Körperverletzungsdelikten können z.B. Schmerzensgeldforderungen gegen den Täter im sogenannten Adhäsionsverfahren als Teil des Strafverfahrens geltend gemacht werden; so kann der Geschädigte bereits im Strafverfahren kostengünstig Wiedergutmachung erlangen.

Rechtsgebiet von:

Rechtsanwalt Wolfgang Wieseler
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