Unternehmensrecht / Unternehmenskaufrecht

Hier steht am Anfang die Überlegung und Entscheidung, welches die geeignete Rechtsform für Ihre wirtschaftliche Betätigung ist, d.h., ob Sie Ihr Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens oder in Form einer Personenhandelsgesellschaft (z.B. oHG oder KG) oder in Form einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) betreiben wollen.

Zu unseren Tätigkeiten gehört auch die Beratung hinsichtlich der Konzeption und Durchführung von Unternehmenskäufen, insbesondere von Due Diligence Prüfungen, Beratung und Begleitung bei Kauf – und Vertragsverhandlungen sowie die Erstellung von Vertragsentwürfen.

Zum Unternehmensrecht zählen vertragliche Gestaltungen, welche bei der Veräußerung, Verschmelzung und Abspaltung von Unternehmen erforderlich sind, wobei auch arbeits- und steuerrechtliche Vorschriften berücksichtigt werden müssen.

Rechtsgebiet von:

Rechtsanwalt Ralf Zuhorn, Rechtsanwalt Friedrich Brus
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