Versicherungsrecht

Wir sind  im Bereich des Versicherungsrechts sowohl beratend wie auch in Gerichtsverfahren tätig. Die Versicherungswirtschaft schenkt uns  bei der Betreuung  von Haftpflicht- und Deckungsprozessen, der außergerichtlichen Forderungsabwehr und dem Regress berechtigter Forderungen ihr Vertrauen.  Wir führen u.a. Dezernate mit dem Schwerpunkt der Betrugsabwehr und Ermittlungen in sog. Dubiosfällen sowie im Bereich des Personenschadens und führen Musterprozesse im Anwendungsbereich des „neuen VVG“.  Auch die komplexen Materien der Architekten- und Produkthaftung zählen  ebenso wie Schadenfälle im Bauwesen  sowie  Umweltschäden seit langem zu unserem Spezialwissen. 

 

Zu unserem Selbstverständnis gehört es auch, unser Wissen in Publikationen und Seminaren zu vermitteln. Wir bieten u.a. Schulungsveranstaltungen für Versicherungsunternehmen und Maklerbüros an.  Einer unser Schwerpunkte bei der Fortbildung liegt derzeit im Anwendungsbereich des „neuen VVG“ nach der Reform. Gerade zu diesem Themenbereich liegt nunmehr eine Vielzahl an Entscheidungen vor, welche eine erste Einschätzung der Rechtsprechung und ihrer weiteren Einwicklung sowie einen fundierten Umgang mit den Problemen der Praxis ermöglichen.

 

Wir betreuen ferner Makler, Speditionen und weitere Unternehmen  sowie Privatpersonen in berufs- und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Spezialwissen in der komplexen Materie des Versicherungsrechts setzen wir dabei ein, um auf Augenhöhe mit den Schadenregulierer der Assekuranz berechtigte Forderungen durchzusetzen.  Hierzu gehören Ansprüche aus den Bereichen der klassischen Sparten wie der Sach- oder Personenversicherung ebenso wie die Betreuung von Forderungen aufgrund komplexer Personenschäden.

Rechtsgebiet von:

Rechtsanwältin Beate Grunewald, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht Dr. Michael Nugel und  Rechtsanwältin Vanessa Krause.

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