Dieses Rechtsgebiet umfasst die für alle Bürger geltenden privatrechtlichen Regelungen, die insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Darin enthalten sind beispielsweise Regelungen zum Kaufvertrag, zum Darlehensvertrag, zu Bürgschaften und anderen Schuldverhältnissen. Aber auch andere Rechtsgebiete wie das Versicherungsrecht, das Urheberrecht und das Verbraucherrecht gehören zum Zivilrecht.
Auch auf diesem Rechtsgebiet beraten wir Sie zu den vielschichtigen Regelungen und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und verfolgen Ihre Ansprüche in gerichtlichen Verfahren.