Datentransfer nach UK bleibt erlaubt - BREXIT Deal enthält Übergangsfrist

Wenn dem am 24.12.2020 vereinbarten BREXIT Deal zugestimmt wird - und das gilt als sehr wahrscheinlich, dann gilt in Bezug auf den Austausch personenbezogener Daten Folgendes:
UK wird für eine Übergangsfrist weiterhin behandelt wie ein Mitgliedsland der EU, so dass personenbezogene Daten ohne weitere Zusatzmaßnahmen ausgetauscht werden können.
Die Regelung kann dann immer weiter verlängert werden. Es wird voraussichtlich aber eine Angemessenheitsentscheidung der EU Kommission in der Übergangszeit erlassen.
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