EuGH kippt Safe Habor

EuGH kippt am 06.10.2015 die Safe Harbor Entscheidung der EU Kommission aus dem Jahr 2000. Damit entfällt für amerikanische Unternehmen die Möglichkeit der Selbstzertifizerung unter dem Schirm des DOC (US Department of Commerce); Safe Harbor zertifizierte Unternehmen galten aufgrund der Kommissions-Entscheidung bislang als Stelle mit einem angemessenen Datenschutzniveau, so dass sie personenbezogenen Daten aus der EU im Grunde wie ein in der EU ansässiges Unternehmen verwenden durften. Mit dem sich bereits abzeichnenden Wegfall des Abkommens entfällt allerdings nur eine Methode der rechtssicheren Übermittlung von Daten in die USA. Die sich bislang auf Safe Harbor berufenden Unternehmen sollten nun ihre datenschutzrechtlichen Einschätzungen zur Einschaltung von US Dienstleistern überprüfen und bei Bedarf auf die Verwendung von Standardvertragsklauseln zurückgreifen.