Zustimmung des Bundesrats zur Neufassung der HOAI

Der Bundesrat hat am 6.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Die Neufassung war durch Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in dessen Urteil vom 04.07.2019 (vgl. unsere Kommentierung hierzu) notwendig geworden.

Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen sollen künftig immer frei vereinbart werden können. Als Grundlage der Vereinbarung und damit der Honorarermittlung können die Vertragsparteien die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI heranziehen. Die in der HOAI genannten Honorarspannen stellen dabei unverbindliche Orientierungswerte zur Höhe der Honorare dar.
Die das Verfahren begleitenden Institutionen, nämlich die Bundesarchitektenkammer, die Bundesingenieurkammer sowie der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., sehen ein insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht optimales Ergebnis. Gleichzeitig fordern sie als nächsten Schritt eine grundlegende Modernisierung der HOAI. Die angenommene Fassung, die ab 2021 gelten soll, finden Sie hier.