Zuwendungen des Land NRW bei Schaffung von angemessenem Wohnraum

Mit Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 02.05.2022 gewährt das Land NRW Fördermittel bei dem Erwerb von Wohnimmobilien zur Selbstnutzung. Der notarielle Erwerbsvertrag muss in der Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 beurkundet sein.

Die Zuwendung beträgt 2 % des Erwerbsentgeltes, begrenzt auf maximal 10.000,00 €.

Die Antragsstellung ist bis zum 30.06.2023 möglich.

Den Text der vorgenannten Richtlinie finden Sie unter diesem Link.

Die Registrierung ist aktuell unter diesem Link möglich.