Erbrecht

Um familiäre oder gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten nach dem Todesfall zu vermeiden und steuerlichen Nachteilen vorzubeugen, bedarf es klarer Nachlassregelungen. Unsere Spezialisten bieten Ihnen aufgrund ihres großen Erfahrungsschatzes und der Nähe zum Notariat eine den jeweiligen familiären bzw. unternehmerischen Bedürfnissen entsprechende Beratung bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen. Auch bei der Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen im Rahmen sogenannter vorweggenommener Erbfolge und insbesondere auch bei vorbeugenden unternehmerischen Entscheidungen bezogen auf den Todesfall sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein bestehendes Unternehmen an die nächste Generation weiterzugeben, sollte dies rechtzeitig unter Hinzuziehung auch gesellschaftsrechtlicher Beratung planen.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Nachlassauseinandersetzung wie auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen und der Geltendmachung von Vermächtnissen gerichtlich und außergerichtlich.